01.06.2015
Für soziale Einrichtungen, die nach der Pflegebuchführungsverordnung (PBV) zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, bietet die WinLine ein spezielles Branchenpaket.
Die Programme für die Finanz- und Anlagenbuchhaltung sowie für die Kosten- und Leistungsrechnung sind speziell auf die Anforderungen dieser Branche angepasst. Die Kontenanlage ist in der WinLine sehr flexibel gehalten. Sowohl Kontennummern als auch Kontenbezeichnungen können individuell angepasst werden. Basis ist der Standardkontenrahmen SKR045. Verschiedene Auswertungen liefern wichtige Informationen zur Wirtschaftlichkeit und betriebsinternen Steuerung. Darunter fällt beispielsweise die Umsatzverprobung im Rahmen der internen Revision. Ein automatisches Einkaufs- und Bestellwesen rundet die kaufmännische Lösung für Soziale Einrichtungen ab.
Direkte Anbindung an Heimverwaltung und ambulante Verwaltung
Die WinLine ist über Schnittstellen an alle gängigen Systeme für die Heimverwaltung bzw. für die ambulante Abrechnung angebunden. Über Schnittstellen werden z.B. Rechnungsdaten in Form von Buchungssätzen oder Personenstammdaten an die WinLine übergeben und dort weiterverarbeitet. Somit ist ein bruchloser Datenaustausch zwischen den Systemen gegeben.
Ihre Vorteile
Neben der Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht hat der Einsatz einer kaufmännischen Software für Finanz- und Anlagenbuchhaltung sowie für die Kosten- und Leistungsrechnung in Pflegeeinrichtungen viele weitere Vorteile:
Eine Buchhaltung gemäß PBV ist auch für kleinere Pflegedienste sinnvoll, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Die detaillierte Buchhaltung erleichtert Pflegesatzverhandlungen mit den Pflegekassen und liefert wichtige Kennziffern für Branchenvergleiche. Damit können sich Pflegedienste mit anderen Anbietern auf dem Pflegemarkt vergleichen und entsprechend reagieren. (Quelle: mesonicc GmbH)
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